Prymus Medic ist als privates Unternehmen von den Berufsgenossenschaften und Landesunfallkassen sowie des Gemeindeunfallversicherungsverbandes ermächtigte Stelle nach UVV VBG 109 zur Fort- und Ausbildung von Ersthelfern in Ihrem Betrieb.
So viele Ersthelfer benötigen Sie mindestens:
Unter die anwesenden Beschäftigten fallen diejenigen, die sich zu den betrieblichen Arbeitszeiten am Arbeitsplatz befinden. Die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens insgesamt ist also nicht maßgeblich.
Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und Sie müssen mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € rechnen (§ 32 BGV A1 und §209 SGB VII).
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