Was gehört in einen Erste Hilfe Kasten?

In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, BGV/GUV-V A 1).

Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

Die Arbeitsstättenregel A4.3 enthält Angaben, die sich jedoch nur auf das Erste-Hilfe-Material erstrecken.

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z. B.:

  • großen Verbandkasten, nach DIN 13169 "Erste-Hilfe-Material;
    Verbandkasten E", oder
  • kleiner Verbandkasten, nach DIN 13157 "Erste-Hilfe-Material;
    Verbandkasten C

In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung können zusätzlich

  • medizinische Geräte und sonstige Hilfsmittel (z.B. Sauerstoffmaske, Beatmungsmaske, Automatisierter externer Defibrillator etc.)
  • Antidote (Gegenmittel bzw. neutralisierende Stoffe bei Vergiftungen)

erforderlich sein.

 

Quelle: DGUV Fachbereich Erste Hilfe / Verwaltungsberufsgenossenschaft.

 

Stand: Januar 2014
Erste Hilfe Material.pdf
PDF-Dokument [42.0 KB]
BGI/GUV-I 503
Anleitung Erste Hilfe 503.pdf
PDF-Dokument [2.4 MB]

Hier finden Sie uns

 

Prymus Medic

Postfach 1131

51581 Nümbrecht

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 2293 816681

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Prymus Medic

Anrufen

E-Mail