Prymus Medic bietet Ihnen ein vielfältiges Angebot an Kursen und Seminaren. Wir möchten Ihnen nicht einfach nur ein gutes Seminar präsentieren - dies bekommen Sie bei vielen anderen Anbietern auch -, wir möchten Ihnen ein komplettes System vermitteln, maßgeschneidert für Ihren Betreib.
Nutzen Sie unsere Stärken zu Ihrem Vorteil.
Wir servieren keine Häppchen, sondern fordern analytisches Denken ein.
Wir wollen neugierige Teilnehmer, die kritisch nachfragen, die mehr als die Pflichtlektüre lesen, die ihr Wissen teilen!
Face-to-Face Kommunikation...
Novelierung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung...
In den letzten Jahren haben sich in den verschiedenen Themenfeldern, u.a. im Bereich der Reanimation deutlich Vereinfachungen ergeben. Gleichzeitig deuten verschiedene wissenschaftliche Studien darauf hin, dass die Fülle der insbesondere für die Grundausbildung vorgesehenen Themen negative Auswirkungen auf die mittel- bis langfristige Verfügbarkeit der Kenntnisse bei den Teilnehmer hat.
Sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe sprechen sich u.a. aus o.g. Gründen für eine Novelierung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung aus. Demnach würde die Erste-Hilfe-Ausbildung auf 9 UE reduziert und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Fortbildung auf 9 UE erhöht.
Gültig ab 01.04.2015
Die BGW stellt ihr Abrechnungsverfahren zur Kostenübernahme von Aus-und Fortbildungen in Erster Hilfe für
die betrieblichen Ersthelfer um.
Wir möchten Sie daher über die Abrechnungsmodalitäten der BGW auf diesem Wege informieren.
Ab 01.11.2017 erfährt ein Unternehmen sofort, ob die BGW die Kosten für die Aus- bzw. Fortbildung der betrieblichen Ersthelfenden
übernimmt. Ab dann ist immereine Kostenzusage von der BGW vor der Schulung einzuholen.
Dazu gibt das neue komfortable Online-Abrechnungsverfahren die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert die Kostenübernahme
bestätigen zu lassen. Das Ergebnis ist dann eine ausgefüllte Teilnehmerliste, die Sie, die Ausbildungsorganisation erhalten. Diese Liste ist für Sie die Bestätigung, dass eine Abrechnung der dort
aufgeführten Personen mit der BGW erfolgen kann. Die Liste muss lediglich ergänzt werden um die Registriernummer des Kurses. Andere Änderungen insbesondere ein Hinzufügen von zusätzlichen
Personen sind nicht zulässig.
Die Voraussetzungen zur Kostenübernahme haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.
1.
Zur Schulung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer werden von der BGW ausschließlich zwei Kursarten bezahlt:
die Ausbildung und die alle zwei Jahre nötige Fortbildung.
Für alle anderen Erste-Hilfe-Kurse gibt die BGW keine Kostenzusage.
2.
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens und Personen mit
sanitätsdienstlicher/rettungsdienstlicher Ausbildung
Die BGW übernimmt für diesen Personenkreis nicht die Kosten für die Erste- Hilfe-Ausbildung.
Aber: Sofern
sie regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anders fortbilden, müssen sie auch keine weiteren Erste-Hilfe-Schulungen/Fortbildungen besuchen. Ein Nachweis darüber hat vorzuliegen.
Fehlt die praktische Erfahrung,trägt die BGW die Kosten für die notwendige Auffrischung
der Kenntnisse durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens und Personen mit
sanitätsdienstlicher/rettungsdienstlicher Ausbildung sind insbesondere:
· Rettungshelferinnen/-helfer, Rettungssanitäterinnen/-sanitäter,
· Rettungsassistentinnen/-assistenten
· Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
· Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -Kinderkrankenpfleger
· Hebammen und Entbindungshelfer
· Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen bzw. -helfer
· Altenpflegerinnen bzw. -pfleger
· Medizinische Fachangestellte
· Masseurinnen und Masseure
· medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
· Physiotherapeutinnen und -therapeuten
· Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger
· Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
· Fachangestellte für Bäderbetriebe
3.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind als Ersthelferinnen und Ersthelfer anzusehen. Die BGW übernimmt weder die Kosten für die Erste-Hilfe Ausbildung noch für die Fortbildung
in Erster Hilfe.
4.
Sollen die Erste-Hilfe-Ausbildung oder die Erste-Hilfe-Fortbildung im Rahmen einerBerufsausbildung absolviert werden, ist eine Kostenübernahme durch die BGW nicht
möglich.
5.
Kosten für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen, die zur beruflichen
Qualifikationbenötigt werden (z.B. Forderung des MDK) werden nicht von der BGW übernommen.
6.
Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung fürPraktikanten, Aushilfen, ehrenamtlich Tätige, geringfügig Beschäftigte sowie Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen Jahr werden nicht von der BGW übernommen.
7.
Für Erzieherinnen und Erzieher in Betreuungseinrichtungen für Kinder übernimmt
die BGW nicht die Kosten für
eine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer. Dagegen werden die Kosten für die regelmäßige Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer von der BGW übernommen und zwar für 1 betrieblichen Ersthelfer
je Kindergruppe.
Der Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder"
wird nicht von der BGW bezahlt!
Betriebshelfer Ausbildung /-Training
Ersthelfer im Betrieb
Bei einem Notfall im Betrieb spielt der Ersthelfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienst eine entscheidende Rolle. Sein rasches und sachgerechtes Handeln ist für einen Verletzten lebensnotwendig.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ersthelfer im Betrieb anwesend und entsprechend gut ausgebildet sind.
In der UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) ist die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer deshalb auch konkret geregelt.
Einmal Erlerntes gerät schnell in Vergessenheit, wenn man es nicht jeden Tag anwendet. Deshalb müssen Ersthelfer spätestens alle zwei Jahre durch das Erste Hilfe Training (9 UE) fortgebildet werden.
Nachweis Anerkennung für den Arbeitgeber, Audit, QM, MDK etc. unter: www.bg-qseh.de unter der Rubrik anerkannte Stellen: Kennziffer: 8.0131
Alle zwei Jahre von der Berufsgenossenschaft gefordert.
Erste Hilfe für Führerscheinbewerber
Dieses Seminar vermittelt Führerscheinbewerber der Klasse A, A1, B, BE, L, M oder T die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkenntnisse über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Der Ablauf einer Hilfeleistung kann wie eine Kette für den Ersthelfer gesehen werden, die aus drei Gliedern besteht.
Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer gem. BGV A1 / §10 ArbSchG
Präventive Maßnahmen im Betrieb.
Nach der BGV A1 " Grundsätze der Prävention" und dem Arbeitsschutzgesetz sollen für den Brandschutz benannte Personen ihre Aufgaben verantwortungsbewusst erfüllen und im Falle eines Brandes im Betrieb sicher handeln können.
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutzhelfer und Evakuirungshelfer ausbilden und minimieren Sie das Risiko, denn: Ein Feuerlöscher hilft nichts, wenn den keiner bedienen kann!
Seit Ende 2012 gilt die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2
Hygieneschulung
GRE/VRE oder MRGN - schon davon gehört?
Zahlreiche Bakterienarten haben inzwischen Resistenzen gegen Antibiotika Wirkstoffe entwickelt.
Mitarbeiterbelehrung - dieser Begriff begegnet uns immer häufiger in Pflege-, Gemeinschaftsverpflegung-, Kindertageseinrichtungen oder Großküchen. Was steckt dahinter?
Im Infektionsschutzgesetz §§ 42 und 34 finden wir Bestimmungen zu gesundheitlichen Anforderungen an Mitarbeiter, die mit der Herstellung, Verarbeitung oder Verteilung von Lebensmitteln zu tun haben.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Mitarbeiter nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre, gemäß IfSG eine Folgebelehrung durchzuführen.
Hygienemanagement in Tageseinrichtungen für Kinder.
Hygiene ist ein ewiger Prozess.
Der Inhalt:
Krankheitserreger, Infektionsquellen und Übertragungswege
Grundlagen der Prävention: Händehygiene, Reinigung und Desinfektion
Allgemeine Hygienefragen
Lebensmittelhygiene
In die Kita oder zum Arzt – Die wichtigsten Kinderkrankheiten: Symptome, Maßnahmen in der Einrichtung, Therapie und Impfprävention
Was ist bei der Ersten Hilfe unter hygienischen Aspekten zu beachten?
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Experstenstandart Schmerz
Expertenstandart Sturz
Expertenstandarts tragen dazu bei, die Pflege Qualitativ zu sichern und weiterzuentwickeln. Sie legen fest, wie Pflegemitarbeiter bei bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten vorgehen sollten, um das angestrebte Qualitätsniveau (§ 113a SGB XI) in der Pflege sicherzustellen.
Expertenstandarts werden mit wissenschaftlichen Methoden fachlich erarbeitet und auf ihre alltägliche Praktibilität geprüft.
Dauer:ca. 2 Stunden
Zielgruppe: alle Pflegeberufe
Krümel-Nano-Retter
Anderen zu helfen, die natürlichste Sache der Welt!?
Bei uns Erwachsenen? Leider nein!
Unsere Chance,- sind die Kinder.
Erste Hilfe muss so früh wie möglich erlernt werden, wenn sie für den Erwachsenen später eine Selbstverständlichkeit werden soll. Kinder ab 4 Jahren können spielerisch erlernen, einen Notfall zu erkennen und einen Notruf abzusetzen, bzw. mit zunehmendem Alter Hilfe Maßnahmen selber durchzuführen.
Dauer: 2x1 Stunde
Veranstaltungsort: Kindergarten vor Ort
Weiterbildung zur/-zum Medikamentenbeauftragten
Das aktuelle Pflege Qualitätssicherungsgesetz verpflichtet laut § 112 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen.
In regelmäßigen Abständen sind die erbrachten Leistungen und deren Qualität nachzuweisen.
Zielgruppe:
Mitarbeiter, die in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, in Einrichtungen der Kinderbetreuung mit Medikamenten umgehen.
-Sporttraumatologie
-VIP Rescue
-Internistische Notfälle
-Chirurgische Notfälle
-Schulrettung
-und viele weitere Angebote...
Wir sind auch nach dem Seminar für Sie da!
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter +49 2293 816681 oder nutzen Sie unser Kontaktformular zur Klärung noch offener Fragen sowie zur Anmeldung.
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